Landtag beschließt strenge Regeln für Asylwerber

Mit großer Mehrheit hat der Kärntner Landtag beschlossen, was die ÖVP seit Jahren fordert: “Hausordnung” bringt für Asylwerber Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit. Bei Verweigerung droht Kürzung der Unterstützungsleistungen.

Was die Kärntner Volkspartei seit über dreieinhalb Jahren konsequent fordert, wurde heute im Landtag beschlossen: die Arbeitspflicht für Asylwerber. ÖVP-Clubobmann Markus Malle begrüßt das klare Votum für die neuen Regeln: „Wer bei uns Schutz erhält, soll auch einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.“

Pflicht zur Tätigkeit

Als Hauptpunkt schreibt Kärnten eine Arbeitspflicht für Asylwerber fest. Wer sich in einem Asylverfahren befindet, soll gemeinnützige Tätigkeiten verrichten – entweder in der Gemeinde, seiner Unterkunft oder umliegenden Ortschaften. Landehauptmann-Stellvertreter Martin Gruber erklärt: „Wenn mein Haus abbrennt und ich vorübergehend bei einem Nachbarn unterkomme, ist es doch selbstverständlich, dass ich mich nützlich mache, wo ich kann.“ Es sei ein Zeichen des Respekts und der Dankbarkeit.

Neben der Tätigkeit sind Asylwerber künftig auch verpflichtet, die Kärntner Sitten und Gebräuche zu respektieren, und Deutschkurse zu besuchen. ÖVP-Landtagsabgeordnete Stefanie Ofner dazu: “Es ist für das Miteinander entscheidend, dass sich jeder verständlich machen kann und auch das Wesentliche versteht.”

Wer sich weigert, muss mit Konsequenzen rechnen. “Wer eine angebotene Tätigkeit wiederholt ablehnt, muss mit finanziellen Einbußen rechnen”, so Malle. “Das Land kann die Unterstützungsleistungen kürzen.”

Nicht überrascht zeigen sich die ÖVP-Vertreter vom Agieren der FPÖ – sie hat den klaren Regeln für Asylwerber nicht zugestimmt. “Typisch für die Freiheitlichen: Sie fordern strenge Handhabe bei Migration, lehnen aber jede Maßnahme ab”, so Malle. “Das ist einmal mehr entblößend: Die Freiheitlichen wollen keine Lösungen, sondern die Probleme, weil sie sich davon politische Vorteile erhoffen.”

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