Kärntner Seenschutz-Paket beschlossen!

Ausgehend vom Kärntner Seenvolksbegehren hat der Landtag das Kärntner Seenschutz-Paket entwickelt, das in der heutigen Landtagssitzung einstimmig beschlossen wurde. Der Beschluss umfasst die Aufnahme einer Staatszielbestimmung in die Kärntner Landesverfassung, eine Verankerung des öffentlichen Zugangs bei touristischer Nutzung, eine Zweckwidmung der Motorbootabgabe zum etwaigen Ankauf neuer Seegrundstücke und eine digitale Übersicht aller öffentlichen Seezugänge in Kärnten.

„Mit dem heute einstimmig gefassten Beschluss des Kärntner Seenschutz-Paketes tragen wir den Intentionen des Kärntner Seenvolksbegehrens Rechnung und setzen dessen Forderungen weitestmöglich um. Mein Dank gilt den Initiatoren Walter Polesnik und Gerhard Godescha, sowie allen Landtagsparteien für die konstruktive und kompromissorientierte Diskussion im Ausschuss. Das ist ein großer Schritt für den Erhalt der Kärntner Seen und der Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit“, bedankt sich der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses, Landtagspräsident Reinhart Rohr.

„Es freut mich, dass wir ein einstimmiges Bekenntnis aller Parteien im Kärntner Landtag für unsere Kärntner Seen erreichen konnten. Wir haben heute eine vernünftige Lösung mit Hausverstand im Sinne unserer Landesbürger umgesetzt. Die Zweckwidmung der Motorbootabgabe wird dazu beitragen, dass wir seitens des Landes mehr öffentliche Seegrundstücke ankaufen und damit für die Bürger sichern können. Ein wesentlicher Punkt für die FPÖ war auch, dass es keinen Eingriff die Gemeindeautonomie geben darf und unsere Gemeinden über ihre Grundstücke selbst entscheiden sollen“, erklärt der 3. Landtagspräsident Josef Lobnig (FPÖ).

Auch ÖVP-Ausschussmitglied Hannes Mak unterstreicht das konstruktive Erarbeiten von Lösungen zum Wohl der Kärntner Bevölkerung. „Es ist uns gelungen, einen zukunftsfähigen Weg für Neubebauungen zu finden“, sagt Mak. Das Ziel sei es, Seegrundstücke im Landeseigentum für die Kärntnerinnen und Kärntner weiterzuentwickeln und attraktiv zu gestalten. „Deshalb sind wir gemeinschaftlich von einem völligen Neubebauungsverbot abgerückt. Es wird auch in Zukunft möglich sein, öffentliche Seegrundstücke mit neuer Infrastruktur und Anlagen aufzuwerten, wo es sinnvoll ist.“ Damit könne man auch den Besuchern der Seezugänge einen Mehrwert bieten.

Das Team Kärnten hat, wie angekündigt, den vorliegenden Punkten die Zustimmung gegeben. „Ein maßvoller Ausgleich zwischen öffentlichen, wirtschaftlichen und touristischen Interessen ist für die Allgemeinheit von erheblicher Bedeutung. Es wird in Zukunft ganz besonders auch auf die Bereitschaft der einzelnen Seengemeinden ankommen, welche Projekte in welcher Größenordnung genehmigt werden. Zur Kernfrage wird, ob diese Vorhaben auch einer nachhaltigen touristischen Entwicklung entsprechen werden, das muss die Maxime sein“, betont Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer, dem es ganz besonders wichtig ist, dass die Anzahl an freien Seezugängen für die Zukunft gesichert bzw. weiter ausgedehnt wird.

Zur Abstimmung gebracht wurden folgende Punkte:

1. Das Land Kärnten soll in der Kärntner Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke abgeben, die im Besitz des Landes oder im Besitz von landeseigenen Gesellschaften stehen.

2. Bei der Nutzung von Seegrundstücken, die im Besitz des Landes Kärnten oder seiner landeseigenen Gesellschaften stehen, hat künftig ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen öffentlicher Zugänglichkeit, Naturschutz, touristischen Interessen und Raumplanung vorzuherrschen.

3. Die Motorbootabgabe ist mit einer Zweckwidmung künftig für den Ankauf von Seeliegenschaften aus Privat- oder Gemeindeeigentum und für die Attraktivierung von Seegrundstücken vorzusehen, insbesondere um so einen probaten öffentlichen Zugang herzustellen oder zu sichern.

4. Seitens der Kärntner Landesregierung sollte binnen Jahresfrist sichergestellt werden, dass im Rahmen des Kärntner Geografischen Informationssystems (KAGIS) sämtliche Seegrundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinden und ausgegliederten Gesellschaften, z.Bsp.: Bundesforste, SIG) befinden, entsprechend ausgewiesen werden.

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