Koalition bringt Sicherheitsnetz für Berufspolitiker

Kärnten schafft soziale Absicherung für hauptberufliche Politiker. Nach Aufgabe der Funktion bleibt der halbe Bezug für ein halbes Jahr bestehen. 

„Die Menschen erwarten sich zurecht, dass die besten Köpfe in die Politik gehen und die Zukunft eines Landes gestalten“, sagt ÖVP-Clubobmann Markus Malle. „Gleichzeitig muten wir Berufspolitikern aber zu, dass sie nach ihrem Ausscheiden in keinster Weise abgesichert sind.“ Dies soll sich nun ändern. Die Kärnten Koalition bringt eine Novellierung des Bezügegesetzes auf den Weg.

Malle: „Ich danke dem Koalitionspartner, dass er meinen Vorstoß so rasch aufgenommen hat.“ Die erarbeitete Lösung sei eine mit Augenmaß: Hauptberufliche Politiker erhalten nach ihrem Ausscheiden eine Entgeltfortzahlung von der Hälfte des Aktivbezugs für maximal sechs Monate. Der Anspruch gilt aber nur, wenn es keine sonstigen Einkünfte oder Ansprüche gibt. Betroffen davon sind Mitglieder der Landesregierung, der Landtagspräsident, sowie hauptberufliche Clubobmänner und Landtagsabgeordnete und der Direktor des Landesrechnungshofs. Für Bürgermeister gibt es eine solche Regelung bereits.

„Das ist kein Privilegienstadl für Politiker, sondern eine Absicherung für eine Zeit der Neuorientierung“, macht Malle klar. „Wir führen mit dieser Regelung Politiker an die Lebensrealität von Arbeitnehmern heran.“ Denn, so ist Malle überzeugt: „Als Gesellschaft haben wir auch Verantwortung für Menschen, die sich für die Gestaltung eines Landes einsetzen.“

Für ÖVP-Clubobmann Markus Malle soll die Neuerung vor allem auch junge Mandatare absichern. „Wenn man auf die aktuelle Landesregierung blickt: Einige haben in jungen Jahren ihren Beruf und auch ihre Karriere an den Nagel gehängt, um sich für Kärnten einzusetzen“, erklärt Malle. „Und für alle gilt: Wer der nächsten Landesregierung nicht mehr angehört, steht plötzlich vor dem Nichts – das ist ein unhaltbarer Zustand.“

Der Beschluss der neuen Regelung ist für die Landtagssitzung am 9. Mai geplant, sie tritt rückwirkend mit 1. Mai 2019 in Kraft.

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