VP-Malle, Gaggl: „Schluss mit dem Gender-Wahn!“

Damit Sprache verständlich bleibt, fordern ÖVP-Abgeordnete die Einführung einer Generalklausel für die Verwaltung: „Von geschlechtsübergreifenden weiblichen, männlichen und sächlichen Formen sollen sich alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen.“ Sowohl Genderleitfaden als auch Wörterbuch müssen von Landesregierung formell zurückgenommen werden.

(Klagenfurt) – „Alle Schriftstücke von Behörden müssen lesbar, verständlich und bürgernahe sein“, hält ÖVP-Clubobmann Markus Malle im Kärntner Landtag fest. Deshalb treten ÖVP-Abgeordnete gegen überbordend gekünstelte Formulierungen auf, die das Gegenteil bewirken. Malle: „Es kann nicht sein, dass sich Bürgerinnen und Bürger durch die Schaffung von geschlechtsneutralen Kunstbegriffen mit kaum verständlichen Bescheiden herumärgern müssen.“ Konkret fordern die Vertreter der ÖVP, dass bundesweit eine Generalklausel geschaffen wird, die eine leicht verständliche, lesbare und bürgernahe Sprache als Grundprämisse für die Verwaltung festlegt.

ÖVP-Bildungssprecher Herbert Gaggl konkretisiert: „Es gibt geschlechterübergreifende Begriffe mit weiblichem, männlichen oder auch sächlichen grammatikalischem Geschlecht“, so Gaggl. „Es soll festgelegt werden, dass in der Verwaltung mit dieser geschlechterübergreifenden Form alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.“ Als Beispiele nennt Gaggl: die Person, der Mensch, das Opfer. Nur so könne gewährleistet sein, dass Schriftverkehr von Behörden serviceorientiert und damit auch bürgernahe vonstattengeht.

Außerdem – auch dazu bringen die ÖVP-Abgeordneten einen Antrag in den Landtag ein – soll die Landesregierung sowohl den Gender-Leitfaden, als auch das dazugehörige Wörterbuch zurücknehmen. „Das Rücknahme des Wörterbuchs wurde zwar angekündigt, ist in der letzten Regierungssitzung formell aber nicht geschehen“, sagt Malle. Deshalb sei sowohl der Leitfaden als auch das 71-seitige Wörterbuch rechtlich nach wie vor in Kraft. Malle: „Ich fordere die zuständige Referentin und auch den Landeshauptmann auf, beides auch mit den notwendigen Formalakten umgehend außer Kraft zu setzen.

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